Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell stabil und die Versorgungssicherheit zum aktuellen Zeitpunkt gewährleistet [1]. Trotzdem gilt die vom BMWK am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des Notfallplan Gas unverändert weiter. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage und steht in Kontakt zu den Netzbetreiber. Auch wenn eine generelle Gasmangellage im kommenden Winter auf Grund der bereits erreichten Speicherfüllstände aktuell nicht wahrscheinlich erscheint, können angesichts sich ändernder Flussrichtungen und ungeplant auftretender Kapazitätseinschränkungen lokal Engpässe nicht ausgeschlossen werden.
Wird in diesem Zusammenhang die Notfallstufe ausgerufen [2], dann wird die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler aktiv und kann verschiedene Maßnahmen erlassen. Dazu gehören auch Individual- und Allgemeinverfügungen gegenüber RLM-Kunden, um diese zur Reduzierung ihres Gasbezugs zu verpflichten. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Lastgänge im Geltungszeitraum der Verfügung auf die entsprechende Gasbezugsreduktion zu prüfen [3]. Dies ist dem Netzbetreiber im Regelfall ohne Weiters möglich, da er diese Daten im Rahmen seiner normalen Prozesse mehrmals täglich abruft.
Aber was passiert, wenn sich die Lage weiter zuspitzt und die Netzstabilität gefährdet ist? In diesem Fall könnte eine Ex-post Prüfung der Lastgänge ggf. nicht mehr ausreichen. Der Netzbetreiber braucht dann die Möglichkeit die Bezugsreduktion unmittelbar ad-hoc prüfen zu können. Da im RLM-Gas-Bereich allerdings nur einmal pro Stunde der Verbrauch in den Anlagen registriert wird, ist dies nicht über die normale Zählerfernauslesung möglich. Auch ein vorhandenes Leitsystem ist im Regelfall nicht an eine RLM-Ausspeisstation angebunden.
RLM-Anlagen bieten jedoch technisch oft mehr Möglichkeiten als im Regelprozess genutzt werden. So kann das in diesem Bereich weit verbreitete DSfG-Protokoll [4] (aber auch einige Kompaktmengenumwerter) direkt auf Momentanwerte der Messtechnik zugreifen, z.B. auch den aktuell vorliegenden Verbrauch. Diese Abfragen können in einer beliebigen Taktung wiederholt werden und damit eine Verbrauchsreduktion unmittelbar vom Netzbetreiber geprüft werden.
Sopra Steria hat diese Momentanwert-Abfragen in die Cloud-Lösung cpX.Energy zur Energieermittlung und Zählerfernauslesung integriert [5] und bei ersten Netzbetreibern erfolgreich verproben können. Den Nutzern der Cloud-Lösung cpX.Energy steht damit ein einfach zu nutzendes und fast beliebig skalierbares Werkzeug zur Verfügung, um auch in kritischen Situationen die Lage korrekt bewerten zu können. Was die Voraussetzung ist, überhaupt adäquat handeln zu können.
[2] Energiesicherungsgesetz - EnSiG
[4] Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 485