Damit eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechseln kann, muss ein sogenannter Lieferantenwechselprozess durchgeführt werden. Im März 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Beschluss BK6-22-024 die Umsetzung des in § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegten Vorgangs des Strom-Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden zum 1. April 2025 entschieden.
Die Wechselfrist von 24 Stunden tritt am 6. Juni 2025 um 00:00 Uhr erstmals in Kraft.
Mit diesen Prozessänderungen gehen eine Restrukturierung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) sowie der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und für Einspeisestellen (MPES) einher. Dabei werden die MPES-Prozesse in die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) integriert.
Nach aktuellem Stand soll der Gas-Lieferantenwechsel von den Veränderungen im Strombereich unberührt bleiben. Ein 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Bezug auf Gas ist somit zunächst nicht vorgesehen. Allerdings wird der 6. Juni 2025 in den GPKE/GeLi-Gas-Feiertagskalender aufgenommen und die neuen EDIFACT-Formate müssen ab diesem Tag angewendet werden.
cpX.Energy unterstützt den 24-Stunden-Lieferantenwechsel GPKE für erzeugende und verbrauchende Marktlokationen. Die umfangreichen Kommunikationsumbauten wurden umgesetzt und werden mit einem Vorlauf von 4 Wochen zum Test bereitgestellt. Kündigungs- und Abmeldeanfragen können bei korrekter Stammdatenlage automatisiert beantwortet werden. Zur Identifikation der Marktlokation (neues MaLo-Identverfahren) unterstützen wir die neue API-Kommunikation.
Ab dem 6. Juni 2025 gelten die dann aktuellen Versionen der jeweiligen Nachrichtenformate. Dieser Termin entspricht dem üblichen Verfahren für Formatwechsel – allerdings findet er im Fall des 24-Stunden-Lieferantenwechsels nicht wie sonst am 1. April, sondern ausnahmsweise am 6. Juni 2025 statt.